Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16.02.2006 über die Noteinsatzpläne und aufgrund des ministeriellen Rundschreibens NPU-1 vom 26.2006 über die Noteinsatzpläne, ist jede Gemeinde verpflichtet einen ALLGEMEINEN NOTEINSATZPLAN zu erstellen und diesen zu aktualisieren.
Aufgrund des Artikels 30 des Königlichen Erlasses vom 16.02.2006 wurde Nathalie KOHL vom Gemeindekollegium als PLANUNGSBEAMTIN bezeichnet. Robert WERTZ ist ihr Stellvertreter.
Wann wird der Noteinsatzplan aktiviert?
Er kann ganz oder nur zum Teil aktiviert werden.
1. Verwaltung des Vereinsregisters der Gemeinde Kelmis
1.1. Registrierung im Vereinsregister
Die Anmeldung muss schriftlich am Gemeindekollegium gestellt werden - Das Antragsformular ist im Sekretariat auf einfache Anfrage erhältlich oder kann auf dieser Seite - siehe rechts - heruntergeladen werden.
1.2. Änderung im Vereinsregister
Jegliche Änderung (Vorstand - Anschrift - Kontonummer - usw.) müssen dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden.
1.3. Streichung aus dem Vereinsregister
Bei Auflösung des Vereins bitten wir Sie ebenfalls das Sekretariat eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen.
2. Subsidienantrag
Die Formulare für die Einreichung eines Subsidienantrag sind im Finanzdienst erhältlich - nähere Informationen hierzu unter +32 (0) 87/63 98 44
3. Anmeldung bzw. Genehmigung einer Veranstaltung - IST PFLICHT
JEDE öffentliche Veranstaltung muss dem Bürgermeister anhand eines SICHERHEITSBLATTES gemeldet werden mit der Ausnahme von Privatveranstaltungen (auf Einladung - wo nicht jeder Zugang hat).
3.1. Sicherheitsblatt
Wieso muss der Veranstalter dieses SICHERHEITSBLATT ausfüllen?
Im Falle einer Explosion, eines Brandes, einer Maßenpanik, eines Überfalls oder gar einer Maßenschlägerei wissen die Sicherheitskräfte sofort was sie unternehmen müssen und haben die Angaben der Kontaktpersonen vor Ort - dies kann im schlimmsten Fall Leben retten.
3.2. Polizeistunde
Siehe spezifische Verordnung der Gemeinde Kelmis - Titel VII - Festlegung der Polizeistunde - Artikel K 71 bis K7
3.3. Straßensperrungen
Das Antragsformular für eine Straßen- und/oder Parkplatzsperrung ist auf einfach Anfrage im Sekretariat erhältlich oder kann auf dieser Seite - siehe rechts - heruntergeladen werden.
4. Interessant zu wissen:
SABAM und Rémunération équitable
SABAM = Autorenrechte - www.sabam.be
Rémunération équitable = Gebrauch von Musik (DJ - Radio - CD) an einem öffentlichen Ort - www.requit.be
Der Veranstalter muss im Vorfeld mit den Auftretenden abklären wer diese Rechte bezahlt.
Fragen zur Schankgenehmigung (Ausschank von alkoholisierten Getränken)
Bei Fragen können Sie das
Das Sekretariat ist die Anlaufstellen für die meisten GROßVERANSTALTUNGEN von und in der Gemeinde Kelmis.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Bei Fragen, rufen Sie uns einfach an.
Plakate und/oder Werbeplanen
Das Antragsformular für die Plakatierung erhalten Sie auf einfach Anfrage im Sekretariat oder können auf dieser Seite - siehe rechts - heruntergeladen werden.
Die Plakate müssen folgendes Format haben: A4, A3 oder A3+
Die Planen müssen folgendes Format haben: 125cm x 190cm
Bitte achten Sie auf die FRISTEN!
Termine mit den Mitgliedern des Gemeindekollegiums müssen telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.
TEL +32 (0)87/63 98 20-21-22
FAX +32 (0)87/65 74 84
text
Die Gemeinde Kelmis bietet Ihnen eine KOSTENLOSE Werbung Ihrer VERANSTALTUNG sowohl auf der Webseite der Gemeinde als auch in der Informationsbroschüre KELMIS AKTUELL zu veröffentlichen.
Eine einfache schriftliche Anfrage am Sekretariat genügt.