Richtlinien: der Adoptionsantrag muss bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft gestellt werden.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft
Abteilung Beschäftigung, Gesundheit und Soziales
Gospertstrasse 1
4700 Eupen
Mehr erfahren Sie auf der Website: www.dglive.be/adoption
Richtlinien: Das Standesamt nimmt die Erklärungen an und erstellt die Anerkennungsurkunden von Kindern, deren Abstammung nicht feststeht.
(kann nur durch die Heiratsgemeinde ausstellt werden!)
Richtlinien: jeglicher Auszug wird nur den betroffenen Personen nach Vorlage des Personalausweises ausgehändigt.
(kann nur durch die Geburtsgemeinde ausgestellt werden)
Richtlinien: jeglicher Auszug kann nur den direkten Nachfahren und Vorfahren, dem Ehegatten auf Vorlage des Personalausweises oder Anwälten ausgehändigt werden.
Seit dem 01.02.2006 werden die durch die belgischen Standesämter erstellten Urkunden und Bescheinigungen durch das Standesamt, in welchem die Eheschliessung stattfindet, angefragt. Ausländische Urkunden müssen durch die zukünftigen Ehegatten bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
Achtung: ausländische Dokumente aus Nicht-EU Ländern müssen je nach Land und Sprache übersetzt und legalisiert werden: www.diplomatie.be/fr/services/legalisation
Bitte mitbringen (entsprechend dem Fall)
Übertragung der Ehescheidung
Das Standesamt der Gemeinde Kelmis überträgt die Ehescheidung der Personen, welche in der Gemeinde Kelmis, Neu-Moresnet oder Hergenrath geheiratet haben
Auszug aus der Ehescheidungsurkunde
Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit
Das Standesamt bearbeitet die Anträge auf Änderung der Staatsangehörigkeit der in Kelmis wohnhaften Personen.
Option: Zulassungsbedingen und Verfahren
Einbürgerung: Zulassungsbedingen und Verfahren
Meldung eines Sterbefalls
Sie erfolgt in der Gemeinde, wo der Sterbefall festgestellt wurde. Zur Meldung eines Sterbefalles muss 1 Zeuge, anwesend sein.
Bitte mitbringen:
Auszug aus der Sterbeurkunde
Beerdigung
Die Beerdigungserlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, welche die Anmeldung des Sterbefalls aufgenommen hat und muss der Gemeinde zugestellt werden in welcher die Beisetzung stattfinden wird.
Einäscherung
Grabstätten - Reihengräber
Das Standesamt befasst sich mit dem Verkauf, der Verlängerung und der Beibehaltung der Konzessionen von Grabstätten.
Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart
Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden (s. online Antragsformular):
Den Körper der Wissenschaft überlassen
Richtlinien: Man wende sich persönlich an die Universität seiner Wahl. Im Augenblick des Ablebens stellt das Standesamt lediglich (nach Vorlage des mit der Universität abgeschlossenen "Vertrages") eine Genehmigung aus.
Ahnenforschung